Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der Fitnessloft24

 

 


1. Video/Zutritt


Aus Sicherheitsgründen wird die Fitnessloft24 mit einer Videoanlage überwacht. Der Zutritt während den nicht betreuten
Öffnungszeiten erfolgt mittels Badge. Nicht- Mitglieder und/oder Unbefugten ist der Zutritt zu diesem Zeitpunkt absolut
untersagt. Bei Wiederhandlung wird ggf. Strafrechtlich verfolgt und mit einer Busse von CHF 500.00 geahndet.


2. Foto


Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Das Bild
wird nach Rückgabe des Badge gelöscht.


3. Badge


Bei Defekt oder Beschädigungen des Badges wird kein Depots zurückvergütet. Nach Beendigung der Mitgliedschaft kann das
Depot für den Badge innerhalb von 30 Tagen zurückgefordert werden. Danach verfällt das Depotguthaben für den Badge.


4. Weisungen


Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und Weisungen der Trainer folge zu leisten. Das Mitglied bestätigt, ein
Exemplar der Hausordnung erhalten zu haben, bzw. diese zur Kenntnis genommen zu haben.


5. Zahlung


Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss zu bezahlen in Bar, EC oder Einzahlungsschein innert 10 Tagen.
Vertragsverlängerungen sind vor Ablauf des Datum zu begleichen, damit der Badge ohne Unterbruch verlängert werden kann.


6. Nutzung


Nichtbenützung der Einrichtungen der Fitnessanlagen oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des
Mitgliedschaftsbeitrags.


7. Schäden/Mitgliederbeiträge


Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn die Fitnessloft24 aus Gründen die es nicht zu
vertreten hat (höhere Gewalt etc.) seine Leistung unverschuldet nicht erbringen kann. Für Schäden, welche sich das Mitglied
aus Unfällen, Verletzungen oder Krankheit bei der Benützung der Anlagen und Geräte zuzieht, besteht seitens Fitnessloft24
und dessen Personal keine Haftung.
Für mutwillige verursachte Schäden am Inventar, der Traingsräumen und der Garderoben, haftet das Mitglied. Die Erhöhung
der Mitgliedrbeiträge bleibt der Fitnessloft24 vorbehalten und wird 2 Monate im Voraus angekündigt.


8. Änderungen AGB und Betriebsordnung


Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der
Betriebsordnung vorbehalten bleiben, und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten. Der
Vertrag zwischen dem Mitglied und der Fitnessloft24 wird in Schriftform abgeschlossen, allfällige Änderungen ebenfalls.